"Der Kompromiss ist eine Kunst, einen Kuchen so zu teilen, dass jeder meint, das größte Stück zu bekommen." (Ludwig Erhard)
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Die Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Sofern mitbestimmungsrechtliche Sachverhalte berührt sind, Arbeitgeber und Betriebsrat sich nicht einigen können, tritt diese zusammen. Wir von GILLMANN UND PARTNER unterstützen Sie als externe Beisitzer und helfen, orientiert am machbaren, das optimale Verhandlungsergebnis zu erzielen. Dabei bieten wir folgende Leistungen an:
1. Schriftliche Ausarbeitung und Begründung eines Verhandlungsmusters 2. Begutachtung und Bewertung der Position der Gegenseite 3. Darstellung von Alternativen zur jeweiligen Aussage der Gegenpartei 4. Benennung von potenziellen Einigungsstellenvorsitzenden
Hierbei arbeiten wir eng mit der ALC Arbeitsrechtskanzlei Lemke zusammen und können auf Wunsch, auch geeignete Verfahrensbevollmächtige (Rechtsanwälte) benennen.